Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin die Novelle des Infektionsschutzgesetzes der Regierungskoalition beschlossen. Die bisherigen Corona-Regeln gelten nur noch bis zu diesem Samstag. Welche Vorgaben weiterhin in welchen Regionen gelten, entscheiden künftig die Länderparlamente. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Sie warf SPD, Grünen und FDP vor, mit den Neuregelungen für mehr Unsicherheit beim Infektionsschutz zu sorgen. Die AfD lehnte sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen ab.
Grundsätzlich gilt nach der geänderten Rechtsgrundlage zum Infektionsschutz nur noch ein Basisschutz mit Masken- und Testvorschriften für besonders verletzliche Gruppen und Einrichtungen wie Altenheime und Kliniken. In Schulen müssen keine Masken mehr getragen werden, im Einzelhandel und öffentlichen Innenräumen auch nicht.
Die Länderparlamente können aber für sogenannte Hotspots schärfere Vorschriften für die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln und 2G- oder 3G-Nachweise beschließen. Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer Region oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Infektionszahlen. Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können maximal bis zum 23. September in Kraft bleiben.
Die abschließende Debatte über das Infektionsschutzgesetz war geprägt von Kritik an den neuen Regeln. Sie kam auch aus den Reihen der Ampel-Fraktionen von den Grünen, während die FDP die Lockerungen verteidigte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb für den Kompromiss, den er mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelt hatte. In der gegenwärtigen Phase der Pandemie könne man nicht weiter das ganze Land unter Schutz stellen, sagte er. Es dürfe aber angesichts der hohen Infektionszahlen auch keinen Freedom Day geben, an dem alle Regeln fallen.
Das Gesetz musste am Mittag noch im Bundesrat beraten werden. Die Länder hatten trotz ihrer Kritik angekündigt, es passieren zu lassen. Sie können bis zum 2. April übergangsweise die derzeit noch geltenden Regeln in Kraft lassen und dann Vorgaben nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz beschließen.