Hartz-IV-Sanktionen sollen bis Jahresende ausgesetzt werden

Hartz-IV-Sanktionen sollen bis Jahresende ausgesetzt werden

Berlin (epd). Die Bundesregierung will Leistungskürzungen als Sanktion bei Pflichtverletzungen von Sozialhilfeempfängern bis Jahresende aussetzen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch ein entsprechendes Moratorium, wie das Bundesarbeitsministerium im Anschluss mitteilte. Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger soll nun schon im Vorgriff bis dahin ausgesetzt werden.

Nach den ursprünglichen Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Aussetzung ab dem Sommer gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Dadurch könnten Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen mehr verhängen. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheine, müsse aber wie bisher mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, erklärte das Arbeitsministerium.

2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.