Berlin (epd). Unternehmen können die seit der Corona-Pandemie geltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit noch bis Ende Juni in Anspruch nehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin einen entsprechenden Bundestagsbeschluss, wonach die Regelungen um drei Monate verlängert werden. Ziel ist es, für stabile Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen und Insolvenzen zu vermeiden. Beschäftigte erhalten etwas mehr Geld, wenn sie monatelang in Kurzarbeit sind.
Betriebe können in der Corona-Pandemie bereits dann Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. In normalen Zeiten muss es mindestens ein Drittel der Belegschaft sein. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von 24 Monaten auf bis zu 28 Monate verlängert.
Den Arbeitgebern werden die Sozialbeiträge weiterhin zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden wird. Für Beschäftigte steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat in zwei Stufen bis auf 80 Prozent des Nettolohns. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent.