Vierzehnheiligen (epd). Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat sich erneut gegen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen im Strafgesetzbuch ausgesprochen. „Sofern Reformbedarf besteht, halten wir eine Überarbeitung des Paragrafen 219a weiterhin für den besseren Weg als die Streichung aus dem Strafgesetzbuch“, heißt es im Abschlusspressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe im oberfränkischen Vierzehnheiligen, den der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing am Donnerstag vorstellte. „Wir haben weiterhin die Sorge, dass das Schutzniveau zulasten des grundgesetzlich gebotenen Lebensschutzes zu sehr abgesenkt wird.“
Nach einem Kabinettsbeschluss von Mittwoch will die Bundesregierung den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aufheben. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll erreicht werden, dass ungewollt schwangere Frauen sich besser über eine Abtreibung informieren können. Ärztinnen und Ärzte können dann künftig auf den Internetseiten ihrer Praxen über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Bislang müssen Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.
Frauen, die ungewollt schwanger seien, sollten sich eigenständig vor und nach dem Beratungsgespräch weiter über die für sie im Zusammenhang mit der Entscheidung relevanten medizinischen Fragen informieren können, heißt es im Pressebericht der Bischofskonferenz. Vor diesem Hintergrund habe der Gesetzgeber 2019 die Informationsmöglichkeiten für Frauen und Ärztinnen und Ärzte bereits erweitert. „Sollten diese Informationsmöglichkeiten als nicht ausreichend angesehen werden, ist nach wie vor wichtig, dass die Qualität und Neutralität der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet wird und sie den Zielen des dem Lebensschutz dienenden Beratungsmodells nach Paragraf 219 StGB nicht widersprechen“, betonte die Bischofskonferenz.