Köln (epd). Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall behandelt und überwacht werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall abgelehnt. Die Richter hoben damit einen Hängebeschluss auf, der Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln verhindert hatte. Die AfD hatte Anfang vergangenen Jahres zwei Klagen erhoben und zugleich Eilanträge gestellt. Damit wollte sie eine Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz verhindern. (AZ: 13 K 326/21, AZ: 13 L 105/21)
Bereits am Dienstag hatte das Gericht entschieden, es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Mit der Ablehnung des Eilantrags darf der Verfassungsschutz nun AfD-Abgeordnete und Kandidaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Einem weiteren Eilantrag der AfD gegen die Mitteilung des Verfassungsschutzes, der Flügel habe etwa 7.000 Mitglieder, gab das Gericht hingegen statt (AZ: 13 K 325/21, AZ: 13 L 104/21).
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.