Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aufzuheben. Damit soll erreicht werden, dass sich ungewollt schwangere Frauen besser über eine Abtreibung informieren können. Ärztinnen und Ärzte können künftig auf den Internetseiten ihrer Praxen über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Bislang müssen Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel.
SPD, Grüne und FDP hatten die Streichung des Paragrafen 219a vereinbart. Buschmann hatte den Gesetzentwurf im Januar vorgelegt und betont, die Abschaffung des Werbeverbots ändere nichts daran, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar bleiben. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD mit dem damaligen Koalitionspartner Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde.