Karlsruhe (epd). Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Kriegsverbrechen der russischen Armee in der Ukraine. Justizkreisen zufolge handelt es sich bei den Ermittlungen um ein sogenanntes Strukturverfahren. Dabei würden erst einmal Beweise zu kriegsverbrecherischen Handlungen gesammelt. Generalbundesanwalt Peter Frank wolle sich dabei einen Überblick über die Gesamtsituation in der Ukraine verschaffen.
Das Ermittlungsverfahren laufe gegen unbekannt, hieß es am Dienstag. Erst wenn ein hinreichender Anfangsverdacht gegen konkrete Personen bestehe, die gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen haben, könne dies einen internationalen Haftbefehl zur Folge haben. Dann wäre auch ein Strafverfahren in Deutschland möglich.
Nach dem Völkerstrafgesetzbuch sind etwa in einem bewaffneten Konflikt zielgerichtete Angriffe gegen die Zivilbevölkerung ebenso verboten wie Angriffe gegen zivile Objekte wie Krankenhäuser oder Kirchen. Der Generalbundesanwalt prüft hier auch Berichte über verbotene Angriffe gegen die zivile Infrastruktur in der Ukraine. Dazu gehören Meldungen über Angriffe gegen ein Atomkraftwerk oder eine Gaspipeline.
Der Behörde stehen zahlreiche Möglichkeiten der Beweisermittlung zur Verfügung. So werden etwa soziale Medien und dort veröffentlichte Videos ausgewertet sowie Zeugenaussagen von Flüchtlingen. Die Ermittlungen werden zudem mit anderen Strafverfolgungsbehörden in Europa koordiniert, wie beispielsweise mit dem Chefermittler des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.