Berlin (epd). Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) hat den Vorschlag der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz als „starken Aufschlag“ gelobt. Die Ministerin erklärte am Mittwoch in Berlin, die Europäische Union trage als zweitgrößter Wirtschaftsraum der Welt Verantwortung für das, was der hiesige Konsum in anderen Teilen der Welt anrichte. „Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, werden davon besonders Frauen profitieren, die derzeit am meisten unter Hungerlöhnen und Gewalt am Arbeitsplatz zu leiden haben.“
Ein EU-weites Lieferkettengesetz werde aber auch der deutschen Wirtschaft das Leben erleichtern, da es für europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sorge. Der Kommissionsvorschlag geht unter anderem mit zusätzlichen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung über das deutsche Regelwerk hinaus.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass die Ampel ein „wirksames EU-Lieferkettengesetz“ unterstütze, mit der Einschränkung, dass dies „kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert“. Das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten werde „unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert“, heißt es weiter ohne Konkretisierung. Das deutsche Regelwerk tritt ab 2023 in Kraft.
Das Thema unternehmerische Sorgfaltspflichten war bei den Koalitionsverhandlungen ein Streitpunkt zwischen SPD und Grünen auf der einen Seite und FDP auf der anderen Seite. Während Rot-Grün schärfere Regeln anstrebte, lehnte die FDP neue zivilrechtliche Haftungsansprüche ebenso wie weitere bürokratische Hürden ab. Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt diesbezüglich Raum zur Interpretation.