Frankfurt a.M. (epd). Die Europäische Kommission plant laut einem Medienbericht ein Lieferkettengesetz, dessen Bestimmungen weit über die Regelungen für Unternehmen in Deutschland hinausgehen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstag) berichtet, sollen rund 13.000 europäische Firmen verpflichtet werden, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Ein entsprechender Entwurf sollen in dieser Woche in Brüssel vorgestellt werden.
Die Unternehmen sollen laut dem Zeitungsbericht unter bestimmten Umständen auch für Verstöße der an ihrer Lieferkette beteiligten Zulieferer haften. Die Kommission wolle Bonuszahlungen für Manager direkt mit der Überwachung der Lieferketten verknüpfen.
Die Pläne der Kommission gehen damit weit über das im vergangenen Jahr verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Während dieses ab 2023 zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt, wolle die Kommission bei einer Beschäftigtenzahl von 500 ansetzen. Für Unternehmen, die in sogenannten Risikobranchen wie der Textilbranche tätigt sind, soll die Schwelle bei 250 liegen. Eine Haftung für von Zulieferern verursachte Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechte sieht das deutsche Gesetz ebenso wenig vor wie eine Verknüpfung der Bonuszahlungen mit der Überwachung.
Der EU-Text könne sich bis zur endgültigen Präsentation noch ändern, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf EU-Kommissionskreise. Der Kern dürfte demnach aber nicht mehr angetastet werden.