Berlin (epd). Menschen mit Einmal-Impfung von Johnson & Johnson gegen das Coronavirus gelten einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes zufolge weiter als vollständig geimpft. In einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichtes heißt es, der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut sei rechtswidrig. Über den Immunisierungsstatus dürfe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz nur die Bundesregierung selbst entscheiden, keine Bundesoberbehörde. (AZ: VG 14 L 15/22)
Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut habe die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten, urteilte das Berliner Gericht. Bereits am Donnerstag hatte das Gericht mit der gleichen Begründung im Rahmen einer Eilentscheidung die Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt.
In beiden Fällen steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Außerdem kann Beschwerde gegen die Beschlüsse beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Geklagt hatte eine Frau, die sich im Oktober vergangenen Jahres mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen ließ. Diese Personen gelten seit der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung und der im Januar 2022 aktualisierten Impfempfehlung nicht mehr als vollständig geimpft. Sie sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von Infektionsschutzmaßnahmen ausgeschlossen.