Köln, Düsseldorf (epd). Das ganze Kölner Stadtgebiet und die Düsseldorfer Altstadt werden über Karneval zu einer sogenannten Brauchtumszone erklärt. Vom 24. Februar bis 1. März sind Karnevalsfeiern damit im gesamten Kölner Stadtgebiet wegen der Corona-Pandemie nur unter 2G-plus-Voraussetzungen erlaubt, erklärte die Stadt Köln am Mittwoch. Damit dürfen nur Menschen, die doppelt geimpft und getestet oder bereits geboostert sind, im öffentlichen Raum gemeinsam feiern. In Düsseldorf gilt diese Beschränkung der Stadt zufolge in der Altstadt zwischen Schulstraße und Ratinger Straße sowie zwischen Rathausufer und Heinrich-Heine-Allee. Am Karnevalssonntag gelte auch die Königsallee als „Brauchtumszone“.
Die Kölner Stadtdirektorin Andrea Blome erklärte, Ziel der Regelung sei es, einen geschützten Raum mit hohen Vorsichtsmaßnahmen zu schaffen, in dem das Feiern in gewissem Rahmen ermöglicht wird. Die Entscheidung bedeute „ausdrücklich nicht, dass wir eine Partyzone schaffen oder die Menschen dazu animieren möchten, in unsere Stadt zu kommen und zu feiern“. Auch der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) betonte, bei den Brauchtumszonen gehe es nicht darum, Straßenkarneval zu ermöglichen, „sondern Zusammentreffen von Närrinnen und Narren stärker zu reglementieren.“
In Köln sind Karnevalsfeiern in der Gastronomie nach Angaben der Stadt erlaubt, allerdings gibt es in Innenräumen eine weitere Verschärfung: Die 2G-plus-Regel gilt dort auch für Menschen mit Boosterimpfung. Sie müssen also einen tagesaktuellen Test mit negativem Ergebnis vorweisen, um in Kneipen Karneval feiern zu dürfen. Die Rosenmontagszüge und der von den Karnevalsvereinen getragene Sitzungskarneval finden nicht statt.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) erklärte: „Wir werden nicht so feiern können, wie wir das in Köln gewohnt sind, aber es ist nun mehr möglich als im letzten Jahr, als der Karneval geprägt war von strengen Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre und Lockdown.“ Seitdem sei die Bewältigung der Pandemie viele Schritte vorangekommen, doch sie sei noch nicht vorbei. „Nach wie vor gilt es, Ansteckungen zu vermeiden“, mahnte Reker.
In Düsseldorf wird die 2G-plus-Regel laut dem Ordnungsdezernenten Christian Zaum mit Unterstützung der Polizei stichprobenartig kontrolliert. „Jecken, die die 2Gplus-Regel in der Beschränkungszone missachten, droht ein saftiges Bußgeld“, sagte Zaum. Der Rathaussturm an Altweiber und das Kö-Treiben am Karnevalssonntag wurden in Düsseldorf bereits zuvor abgesagt. Der Rosenmontagszug wurde vom Comitee Düsseldorfer Carneval auf den 29. Mai verschoben.
Laut der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen können die Städte an Karneval sogenannte Brauchtumszonen ausweisen. Innerhalb dieser Gebiete ist das Verweilen im öffentlichen Raum „zum Zwecke des geselligen Zusammenseins“ nur unter 2G-plus-Voraussetzungen erlaubt.