Berlin (epd). Die Corona-Kurzarbeitsregeln werden erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, dass die Erleichterungen noch bis Ende Juni statt nur bis Ende März in Kraft bleiben sollen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, damit würden Beschäftigte und Betriebe in besonders hart getroffenen Branchen, etwa der Veranstaltungs- und Gastronomiebranche, weiter unterstützt. Der Bundestag muss die Änderungen noch verabschieden.
Während der Pandemie können Betriebe bereits dann Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. In normalen Zeiten muss es mindestens ein Drittel der Belegschaft sein. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von 24 Monaten auf bis zu 28 Monate verlängert. Den Arbeitgebern werden die Sozialbeiträge weiterhin zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden wird.
Für Beschäftigte steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des Nettolohns und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent, für Erwerbstätige mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Nettolohns. Zu den Corona-Sonderregelungen zählt weiter, dass auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Kurzarbeitergeld beziehen können.