Schuster: Rechtliche Möglichkeiten im Fall Maier nicht ausgeschöpft

Schuster: Rechtliche Möglichkeiten im Fall Maier nicht ausgeschöpft

Berlin, Dresden (epd). Im Fall einer möglichen Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten dringt nun auch der Zentralrat der Juden auf eine Klärung. Präsident Josef Schuster sagte der „tageszeitung“ („taz“/Mittwoch): „Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.“

Schuster reagierte auf ein Gutachten des sächsischen Justizministeriums, laut dem die Behörde selbst „grundsätzlich nicht befugt“ ist, ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten.

Laut Abgeordnetengesetz hat Maier grundsätzlich Anspruch auf die Rückkehr auf einen gleichwertigen Posten. Maier, der Richter am Landgericht Dresden war, saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Bei der Bundestagswahl verlor er sein Mandat und stellte in Sachsen einen Antrag auf Rückkehr ins Richteramt.

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) betonte, ihr Ministerium prüfe im Umgang mit der Personalie alles, was möglich ist. „Wir sollten uns keine Denkschranke auferlegen, das schließt die Richteranklage mit ein“, sagte sie. Schuster bezeichnete die Rechtsauffassung des Justizministeriums in der „taz“ als „wenig verständlich“, „nicht nachvollziehbar“ und „beschämend“.

„Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann“, sagte der Präsident des Zentralrates. Er argumentierte, dass die Voraussetzung der „persönlichen Eignung“ für das Richteramt insbesondere das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sei. „Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll“, sagte er.

Schuster räumte aber auch ein, dass „auf jeden Fall die gesetzlichen Regelungen für die Voraussetzungen zur Befähigung beziehungsweise Aberkennung zum Richteramt nicht ausreichend konkret genug“ sind und „vielleicht geschärft werden müssten“. Bis 15. März muss das Ministerium entscheiden, wo Maier künftig als Richter tätig sein kann.