Berlin (epd). Die Mindestlöhne für Altenpflegekräfte sollen spürbar steigen. Die Pflegemindestlohnkommission hat sich auf eine Anhebung in drei Stufen verständigt, wie das Bundesgesundheitsministerium und das Arbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilten. Die Kommission empfiehlt außerdem, von diesem Jahr an die Urlaubstage um zunächst sieben und dann um neun Tage zu erhöhen für Beschäftigte, die Vollzeit arbeiten.
In der Altenpflege gibt es drei unterschiedlich hohe Mindestlöhne für ungelernte und ausgebildete Assistenzkräfte sowie für die Fachkräfte. Der Mindestlohn für Fachkräfte soll von derzeit 15 Euro pro Stunde auf 18,25 Euro steigen. Für ausgebildete Hilfskräfte ist eine Erhöhung von derzeit 12,50 Euro auf 15,25 Euro pro Stunde vorgesehen, für Ungelernte von 12 Euro auf 14,15 Euro.
Die Anhebung soll ab September dieses Jahres in drei Stufen erfolgen, so dass für die Pflegekräfte noch bis zum 1. Dezember 2023, wenn die letzte Anhebung wirksam wird, niedrigere Mindestlöhne gelten werden. Vor September steigen die Lohnuntergrenzen noch einmal zum 1. April, das war bereits vereinbart. Der Pflegemindestlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zur Zeit 9,82 Euro pro Stunde beträgt und nach den Plänen der Ampel-Koalition zum Oktober auf 12 Euro angehoben werden soll.
Die im Bundesarbeitsministerium für die Pflegekommission zuständige Beauftragte Cornelia Prüfer-Storcks sprach von der bisher stärksten Mindestlohnanhebung für Altenpflegekräfte. Der Mehrurlaub sei ein deutliches Signal für bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, sagte die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin.
Ähnlich äußerten sich Arbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD). Die Mindestlohnsteigerungen seien eine gute Nachricht, aber nur ein erster Schritt. Entscheidend sei, dass in der Altenpflege überall mindestens in Tarifhöhe bezahlt werde, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern, erklärten Heil und Lauterbach.
Empfehlungen der Pflegemindestlohnkommission werden vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung umgesetzt. Die Kommission ist paritätisch besetzt mit Vertretern der privaten, gemeinnützigen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen.