Bundeskabinett beschließt Heizkostenzuschuss

Bundeskabinett beschließt Heizkostenzuschuss

Berlin (epd). Haushalte mit geringen Einkommen erhalten wegen der stark steigenden Energiepreise für diese Heizperiode einen staatlichen Zuschuss. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am Mittwoch, um die finanziellen Belastungen durch die Verteuerung von Heizöl, Gas und Fernwärme abzufedern. Ein Anrecht auf die einmalige Hilfe haben Wohngeld-Empfänger sowie Bafög-Bezieherinnen und -bezieher und Auszubildende, die Förderungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet für den Zuschuss mit Mehrausgaben von insgesamt knapp 190 Millionen Euro in diesem Jahr.

Ein-Personen-Haushalte sollen 135 Euro und Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro bekommen. Für jede weitere Person im Haushalt soll es 35 Euro geben. Bafög-Bezieher und Personen in der Aus- oder Weiterbildung erhalten eine Pauschale von 115 Euro. Hartz-IV-Bezieher erhalten die Hilfe nicht, da für sie die Heizkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Profitieren werden dem Bundesbauministerium zufolge rund 710.000 Haushalte, die Wohngeld beziehen sowie rund 485.000 Bafög-Empfänger und Menschen in einer Ausbildung, insgesamt gut zwei Millionen Menschen. Das Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden, wenn die Betriebskostenabrechnungen kommen und die Nachzahlungen zu leisten sind. Die Bafög-Bezieher müssen den Heizkostenzuschuss beantragen, alle anderen erhalten ihn automatisch.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge geben die ärmsten Haushalte 9,5 Prozent ihrer Einkünfte für Energiekosten aus und damit anteilig doppelt so viel wie die einkommensstärksten Haushalte.