Düsseldorf (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus Mitte März bekräftigt. „Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sorgen dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März greift und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Omikron-Welle“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag).
Er erteilte damit Forderungen eine klare Absage, die für den 15. März geplante Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken. „Wenn bis dahin alle Angestellten in medizinischen Einrichtungen geimpft sind, kann das Virus ältere und kranke Menschen nicht mehr so leicht treffen. Dass wieder massenweise Pflegebedürftige an Corona sterben, müssen wir mit allen Mitteln verhindern“, betonte der SPD-Politiker.
Nach der vom Bundestag am 10. Dezember beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt ab 16. März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Teile der Sozialbranche befürchten, dass sich die Personalknappheit in Einrichtungen mit der Einführung weiter verschärft, weil dann ungeimpfte Angestellte nicht mehr zum Dienst erscheinen können.