Berlin (epd). Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt empfiehlt eine verfassungsrechtlich abgesicherte allgemeine Impfpflicht. Diese könne in ein paar Wochen, wenn keine deutlich höhere Impfquote in Deutschland erreicht worden sei, gerechtfertigt sein, sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Wichtig sei, dass es „hierbei allenfalls um eine Impfnachweispflicht“ gehe. Wer diesen Nachweis nicht erbringe, müsse mit Restriktionen rechnen. Einen Impfzwang dürfe es jedoch nicht geben, unterstrich Reinhardt. Dies würde auch „dem ärztlichen Berufsethos fundamental widersprechen“, sagte er.
Eine Impfnachweispflicht sollte zunächst nur für die Grundimmunisierung mit der Erst- und Zweitimpfung sowie für die Auffrischimpfung gelten, plädierte der Ärztekammer-Präsident. „Denn offen ist die weitergehende Frage, wie vor dem Hintergrund des vermehrt zu beobachtenden Immunescape neuer Virus-Varianten mit den sich daraus möglicherweise ergebenden Notwendigkeiten für Folgeimpfungen umgegangen werden soll“, sagte Reinhardt.
Impfungen seien trotz der Impfdurchbrüche das wirksamste Instrument zum Schutz vor schweren Verläufen und zur Eindämmung der Infektionszahlen, unterstrich Reinhardt. Es müsse alles getan werden, um eine Grundimmunisierung inklusive der zusätzlichen Auffrischimpfung der Erwachsenenbevölkerung in Deutschland zu erreichen. Dazu gehöre es vor allem, die Informationsangebote für alle Bevölkerungsgruppen deutlich auszubauen. Notwendig sei eine gezielte und direkte Ansprache aller nicht dreifach geimpften Bürgerinnen und Bürger.