Justizminister Mertin: Keine grundlegenden Bedenken gegen Impfpflicht

Justizminister Mertin: Keine grundlegenden Bedenken gegen Impfpflicht
14.01.2022
epd
epd-Gespräch: Karsten Packeiser

Mainz (epd). Nach Überzeugung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) sprechen keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Hürden gegen die Einführung einer Corona-Impfpflicht. „Schwieriger dürfte die Frage sein, die richtige Form zu finden, diese Impfpflicht durchzusetzen“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. „Wenn man jeden Einzelnen erfassen will, muss man auch das dafür nötige Personal bereitstellen.“

Die Einrichtung eines bundesweiten Impfregisters sei nicht zwingend erforderlich. „Auch im Straßenverkehr wird die Einhaltung der Regeln mit stichprobenartigen Kontrollen sichergestellt“, erklärte Mertin. Er gehe zudem davon aus, dass sich ein Großteil der bislang ungeimpften Menschen nach dem Inkrafttreten einer Impfpflicht umentscheide: „Die meisten Menschen halten sich an Gesetze, selbst wenn sie an der einen oder anderen Stelle ihre Zweifel daran haben.“

Die Einführung einer Impfpflicht würde den Worten des FDP-Politikers zufolge nicht daran scheitern, dass die Impfung keinen vollständigen Schutz vor Infektion und Erkrankung bietet: „Das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren und gegebenenfalls andere Grundrechtseingriffe, die ja weiter auf die Menschen einprasseln, wieder zurücknehmen zu können, wäre ebenfalls ein legitimes Ziel.“ Voraussetzung für die Impfpflicht sei, dass die vorhandenen Impfstoffe „für einen gewissen Zeitraum eine nennenswerte Abmilderung der Plage“ herbeiführen könnten.

Auf bestimmte Details der Impfpflicht wolle er sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Ob wirklich alle Bürgerinnen und Bürger oder nur die eher vulnerablen Gruppen ab einer bestimmten Altersgrenze sich impfen lassen müssen, sollten zunächst Wissenschaftler diskutieren. Auch innerhalb der Landesregierung gebe es dazu noch keine einheitliche Meinung: „Die Positionierung zu Gesetzgebungsverfahren erfolgt immer erst, wenn ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt und zur Entscheidung ansteht.“