Kemfert: Taxonomie-Pläne der EU sind "falsch und rückwärtsgewandt"

Kemfert: Taxonomie-Pläne der EU sind "falsch und rückwärtsgewandt"
14.01.2022
epd
epd-Gespräch: Phillipp Saure

Brüssel, Berlin (epd). Die Energieexpertin Claudia Kemfert hat die Taxonomie-Pläne der EU zu Atomkraft und Erdgas als „falsch und rückwärtsgewandt“ kritisiert. „Beide Technologien sind weder nachhaltig noch grün“, erklärte die Forscherin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit der Einstufung schaffe man „stranded investments“, die Energiewende werde verzögert.

Die Finanzierung fossilen Erdgases verursache „hohe Treibhausgasmengen und ist nicht kompatibel mit den Pariser Klimabeschlüssen“, sagte Kemfert, die auch Professorin für Energiewirtschaft und Energiepolitik an der Lüneburger Leuphana Universität ist. Atomenergie sei riskant und teuer und nicht mit der Energiewende kompatibel. „Daher hätte man auf beides besser verzichtet und stattdessen nur echte grüne und nachhaltige Technologien benannt, wie erneuerbare Energien, Energiespeicher, Elektromobilität oder Energiesparlösungen.“

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Investitionen in Atomkraft und Erdgas unter Bedingungen als klimafreundlich gelten. Das lässt sich Angaben der Behörde und einem kursierenden Text entnehmen, der einen noch nicht öffentlichen Entwurf eines Rechtsakts zur Taxonomie darstellen soll. Die Taxonomie betrifft alle möglichen Wirtschaftstätigkeiten und Branchen, darunter Verkehr, Bau und Energie. Sie entwirft Kriterien für Nachhaltigkeit und soll so Anlegern und Investoren Orientierung geben, wo sie mit ihrem Geld Nachhaltigkeit voranbringen können.

Da künftig vor allem Investoren und Finanzmarktteilnehmer definieren müssten, ob ihre Finanzprodukte ökologisch nachhaltig seien, seien die Einstufungskriterien der Taxonomie entscheidend, urteilte Kemfert. Generell bewertete sie das Taxonomie-Vorhaben, das seinen Grundstein in einer Verordnung vom Juni 2020 hat, positiv. „Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass mit der EU-Verordnung zur Taxonomie zum einen Vorgaben für nachhaltige Investitionen definiert werden und zum anderen ebenso Offenlegungsverordnungen eingeführt werden.“