Gericht entscheidet zu Kostenübernahme für erwerbstätige Behinderte

Gericht entscheidet zu Kostenübernahme für erwerbstätige Behinderte

Leipzig (epd). Erwerbstätige Menschen mit Behinderungen können auch nach dem Erreichen des Rentenalters kostenlos Hilfen am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden (BVerwG 5 C 6.20). Die Kosten für eine notwendige Unterstützung seien von den zuständigen Stellen zu übernehmen, teilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig mit.

Geklagt hatte ein 1951 geborener, schwerbehinderter blinder Mann, der laut Gerichtsangaben bis zum Eintritt in das Rentenalter für seine selbständige Tätigkeit als Lehrer und Berater monatliche Leistungen für eine Assistenzkraft in Höhe von 1.650 Euro erhielt. Der zuständige Landeswohlfahrtsverband wollte die Kosten für ihn nur bis zum Erreichen des Rentenalters übernehmen.

Auf die Revision des Klägers habe das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an diesen zurückverwiesen, hieß es. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass für den Anspruch der Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eine Altersgrenze im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sei. Es sei aber erforderlich, dass Assistenzleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erbracht würden.

Da der Verwaltungsgerichtshof keine ausreichenden Tatsachenfeststellungen getroffen habe, habe das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht nicht abschließend in der Sache entscheiden können. Daher sei das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden.