Gütersloh (epd). Nur wenige Bundesländer informieren offenbar transparent über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Lediglich in sechs Ländern sind wichtige Informationen zu Einrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar, wie aus einer am Donnerstag in Gütersloh veröffentlichten Bestandsaufnahme des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Besonders gravierend sei, dass einige Länder die Daten zur Pflege-Qualität bisher nicht veröffentlichen, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschrieben, kritisierte die „Weisse Liste“.
In zehn von 16 Ländern erführen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehle oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden seien, monierte die Bertelsmann Stiftung. Auch welche Einrichtungen gut aufgestellt seien, sei für Verbraucher oft nicht nachzuvollziehen. Diese Informationen würden jedoch allen Bundesländern vorliegen, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien.
Gründe für den Mangel an Transparenz seien entweder, dass es eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht gebe, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt würden, hieß es. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gebe es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlauben, diese würden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt.
In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Diese Daten seien allerdings aktuell nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher nur eingeschränkt zugänglich. Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar seien.
Besonders positiv schneidet in der Erhebung Hamburg ab: Die Hansestadt stelle im Internet weitere detaillierte Angaben bereit, unter anderem zum Personaleinsatz in den Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps. Zudem werde dort über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung informiert.
Die Initiative „Weisse Liste“ plädierte dafür, dass alle Bundesländer die Daten zur Pflege-Qualität, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, zentral im Internet veröffentlichen. „Die Länder müssen dafür jeweils geeignete und hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben schaffen - und diese dann auch in die Tat umsetzen“, erklärte Projektmanager Johannes Strotbek.
Brigitte Mohn vom Vorstand der Bertelsmann Stiftung sagte, die Auswahl eines Pflegeheims sei eine Lebensentscheidung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität einer Einrichtung machen zu können. „Die Bundesländer müssen viel stärker als bisher diesem Informationsbedarf nachkommen“, forderte sie. Mit einer Veröffentlichung der Daten würde die gute Arbeit der vielen Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar werden und so eine höhere Wertschätzung erfahren. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen“, sagte Mohn.
Für die Untersuchung zur Pflegetransparenz wertete die „Weisse Liste“ den Angaben nach die Regelungen aller einschlägigen Landesgesetze aus und legte die Ergebnisse den dort zuständigen Abteilungen zur Prüfung vor. Ergänzend seien Fragen zur Erhebung von Personalangaben gestellt worden. Die „Weisse Liste“ ist ein Projekt der Bertelsmann Stiftung zusammen mit Patienten- und Verbraucherorganisationen.