Mannheim (epd). Ein Mannheimer Schuhgeschäft ist mit seinem Eilantrag gegen die 2G-Regelung im Handel beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Das Infektionsgeschehen sei immer noch sehr stark ausgeprägt, begründete der VGH seine am Mittwoch in Mannheim veröffentlichte Entscheidung. Das Schuhgeschäft hatte argumentiert, von den Warnungen der Gesundheitsämter an Nutzer der Luca-App seien im Oktober 2021 nur ein Prozent aus dem Einzelhandel gekommen. Die Richter hielten entgegen, die Luca-App komme im Einzelhandel vielfach gar nicht zum Einsatz. (Aktenzeichen: 1 S 3781/21)
Den Schuhhandel nicht zur Grundversorgung zu zählen, ist nach Ansicht des Gerichts in Ordnung. Üblicherweise dürfte jeder Bürger über ausreichend Schuhe verfügen, meinten die Richter. Das Argument, dass jeder Deutsche pro Jahr vier Paar Schuhe kaufe, belege keinen kurzfristigen Neuanschaffungsbedarf. Kinder und Jugendliche mit ihren Wachstumsschüben erhielten dagegen Zugang zu den Geschäften. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.