Koblenz, Köln (epd). Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung muss die 78-jährige Journalistin und Friedensaktivistin Ariane Dettloff aus Köln eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Koblenz bestätigte am Donnerstag das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Cochem, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Dettloff war am 30. April 2019 zusammen mit 16 anderen Friedensaktivisten in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel eingedrungen, um damit für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und deren Ächtung zu demonstrieren. (AZ: 7 Ns 3 Cs 2010 Js 35761/29)
Dettloff begründete ihren Zivilen Ungehorsam mit völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten, wie die Kölner Gruppe der „Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ mitteilte. „Atomwaffen sind als Massenvernichtungswaffen gemäß einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus 1996 verboten.“ Deutsche Soldatinnen und Soldaten dürften laut Atomwaffensperrvertrag nicht über Atomwaffen verfügen. Die Bundesregierung müsse das grundgesetzlich verbürgte Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit achten, erklärte die Gesellschaft.
Das erstinstanzliche Urteil gegen Ariane Dettloff war bereits die zwölfte Verurteilung vor dem Amtsgericht Cochem wegen der Go-In-Aktion vom 30. April 2019. Vom Landgericht Koblenz wurden mittlerweile mehrere dieser Urteile bestätigt. Seit 1997 befasst sich das Cochemer Amtsgericht immer wieder mit solchen „Go-In-Aktionen“ der Friedensbewegung in Büchel.