Buschmann sieht bei Impfpflicht offene Fragen

Buschmann sieht bei Impfpflicht offene Fragen

Berlin (epd). Nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist noch nicht entschieden, ob eine allgemeine Corona-Impfpflicht ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung der Pandemie ist. Die entscheidende Frage laute, ob die Impfpflicht der dazu erforderliche Schlüssel sei, sagte Buschmann der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Mittwoch). „Wenn es im Februar/März belastbare Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Impfpflicht eine deutliche Vergrößerung des Freiheitsspielraums für uns alle bringt, dann spricht viel dafür“, sagte er, fügte aber hinzu: „Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht das eher gegen eine Impfpflicht.“

Zur Beurteilung der Frage, ob die Impfpflicht der richtige Schlüssel sei, müssten alle Fakten auch der Epidemiologie einbezogen werden. „Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass wir mit Omikron in eine neue Phase der Corona-Pandemie steuern“, sagte Buschmann, der sich selbst noch nicht festlegen will, wie er bei einer möglichen Abstimmung zur Impfpflicht entscheiden wird.

Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr bereits eine Impfpflicht für das Personal von Einrichtungen beschlossen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen versorgt, behandelt oder betreut werden. Diese im Wesentlichen auf das Gesundheitswesen und die Pflege begrenzte Pflicht gilt ab Mitte März. Darüber hinaus wird auch über eine allgemeine Corona-Impfpflicht für die ganze oder zumindest Teile der Bevölkerung diskutiert.

Dazu soll es Anträge im Bundestag geben, über die die Angeordneten dann jeweils nach Überzeugung und nicht nach Parteidisziplin abstimmen sollen. Konkrete Entwürfe für eine allgemeine Impfpflicht liegen bislang noch nicht vor. Aus den Reihen der FDP gibt es aber bereits einen Entwurf zur Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht. Gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein Sprecher am Dienstag auf Nachfrage sagte, sind derzeit drei Verfahren bekannt.

In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts aktuell 71,3 Prozent der Bevölkerung vollständig, also in der Regel zweimal, gegen Covid-19 geimpft. Gut 39 Prozent haben auch bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten.