Intensivmediziner prüfen Präzisierung ihrer Empfehlungen zur Triage

Intensivmediziner prüfen Präzisierung ihrer Empfehlungen zur Triage

Berlin (epd). Nach der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes will die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) ihre Empfehlungen für die Patientenauswahl bei knappen Klinikplätzen präzisieren. Wie die Organisation am Donnerstag in Berlin mitteilte, wird die Entscheidung des Verfassungsgerichts sorgfältig überprüft. Die Empfehlungen der Intensivmediziner böten „eine solide Grundlage für die zukünftigen rechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber“, hieß es weiter.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Karlsruher Gerichts vom vergangenen Dienstag: Demnach muss der Gesetzgeber in der Corona-Pandemie „unverzüglich“ Vorkehrungen für eine sogenannte Triage treffen. Menschen mit Behinderung dürften bei einer Knappheit an Intensivbetten oder Personal nicht benachteiligt werden (AZ: 1 BvR 1541/20).

Neun Beschwerdeführer mit einer Behinderung waren vor das Verfassungsgericht gezogen, weil sie die von medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten und im März 2020 vorgelegten „Klinisch-ethischen Empfehlungen“ diskriminiert fühlten. Diese legen für den Triage-Fall fest, dass die Erfolgsaussicht, die medizinische Indikation und der Patientenwille für die Weiterbehandlung entscheidend sind.

Das Verfassungsgericht stimmte den Beschwerdeführern zu: Das Risiko für Behinderte, bei knappen medizinischen Ressourcen benachteiligt zu werden, sei auch durch die fachlichen Empfehlungen nicht beseitigt. So könne etwa nicht ausgeschlossen werden, dass eine Behinderung „stereotyp mit schlechten Genesungsaussichten verbunden wird“.