Potsdam (epd). Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus in Potsdam soll am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Potsdam verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft geht wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung der angeklagten früheren Pflegekraft des Sozialunternehmens von verminderter Schuldfähigkeit aus. Sie hat die in dem Fall mögliche Höchststrafe von 15 Jahren Haft wegen Mordes und die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Außerdem soll nach dem Willen der Anklage ein lebenslanges Berufsverbot im Pflegebereich ausgesprochen werden. Auch die Verteidigung hat sich für eine Unterbringung der Frau in der Psychiatrie ausgesprochen, geht allerdings von völliger Schuldunfähigkeit aus. (AZ: 21 Ks 6/21)
Sie habe sich des Mordes, des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Maria Stiller in ihrem Plädoyer am vergangenen Freitag. Ohne ihre Persönlichkeitsstörung wären die Gewalttaten jedoch so nicht passiert.
Bei dem Gewaltverbrechen in einer Wohneinrichtung für schwerstbehinderte Menschen kamen Ende April zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 31 und 56 Jahren ums Leben. Eine weitere Bewohnerin überlebte schwer verletzt. Die Angeklagte bat nach den Plädoyers am vergangenen Freitag die Angehörigen um Entschuldigung. Die psychiatrische Gutachterin hatte in dem Prozess unter anderem über Gewaltfantasien, langjährigen Medikamentenmissbrauch und anhaltende Suizidgefahr der Angeklagten berichtet und eine Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen.