Bericht empfiehlt nach Vorfällen Reformen bei Behindertenhilfe

Bericht empfiehlt nach Vorfällen Reformen bei Behindertenhilfe

Düsseldorf, Bad Oeynhausen (epd). Als Konsequenz aus den mutmaßlichen gewalttätigen Übergriffen im ostwestfälischen Wittekindshof empfiehlt eine Expertenkommission Reformen bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Das Beratungsgremium „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Errichtungen der Behindertenhilfe“ überreichte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) seinen Abschlussbericht mit entsprechenden Empfehlungen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mitteilte.

Anlass waren die Vorkommnisse in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen. Darauf war die Kommission von Laumann eingesetzt worden.

Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen, um die Gestaltung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten besonders mit Blick auf Schutz vor Gewalt zu verbessern. Neben der Änderung der Regelungen der Heimaufsicht wird eine stärkere Regionalisierung der Betreuungsangebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung empfohlen. Darüber hinaus schlägt die Kommission die Schaffung eines landesweiten Beratungs- und Kompetenznetzwerkes für Bewohner sowie ihrer Angehörigen vor.

Laumann erklärte, der Bericht solle nun intensiv diskutiert werden. Dazu werde es Gespräche im Landtag, mit den Verbänden der Leistungsträger und Leistungserbringer und vor allem mit den betroffenen Menschen selbst, ihren Angehörigen und Interessenverbänden geben. Eine Reihe von Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der Aufsicht sei bereits in dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch eingeflossen.

Wegen der Vorfälle in der diakonischen Stiftung Wittekindshof hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anfang des Jahres Ermittlungen gegen 145 Beschuldigte eingeleitet - darunter auch gegen den ehemaligen Leiter eines Geschäftsbereichs. Ihnen wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Bei den freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen soll es sich unter anderem um Gruppen- oder Zimmerverschluss sowie ein Fixieren von behinderten Menschen gehandelt haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben soll. Die diakonische Stiftung hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe unter anderem mit Umstrukturierungen und schärferen Kontrollen reagiert.