Berlin (epd). Städte und Gemeinden in Deutschland können ein Jahr länger Finanzhilfen beim Bund abrufen, um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen voranzubringen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin, die Laufzeit eines Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und die Beantragung zu vereinfachen.
Die bis zum Ende dieses Jahres abzurufenden Gelder waren nicht so schnell abgeflossen, wie die vorige Bundesregierung erwartet hatte. Zu den Gründen zählen Planungs- und Lieferengpässe in der Bauwirtschaft und Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Hochwassers in diesem Sommer in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt stellt der Bund den Ländern in den kommenden Jahren 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sollen dazu dienen, Grundschulen um- und auszubauen, weil von August 2026 an stufenweise für jedes neu eingeschulte Kind ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den ersten vier Grundschuljahren eingeführt wird.
Die Linke und die Union stimmten dem Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zu. Die Union bemängelte aber, dass sie bereits im November einen ähnlich lautenden Antrag in den Bundestag eingebracht hatte, dem SPD, Grüne und FDP nicht zugestimmt hätten. Die Kommunen hätten damit schon früher Planungssicherheit für das kommende Jahr erhalten können, hieß es von der Union.