Potsdam (epd). Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus hat eine Polizeibeamtin die Angeklagte beim ersten Zusammentreffen in deren Küche als „sehr abwesend“ beschrieben. Als sie Ines R. über ihre Rechte aufgeklärt habe, habe diese keine Reaktion gezeigt, sagte die Beamtin am Dienstag vor dem Landgericht Potsdam. Der Ehemann habe daraufhin angegeben, dass seine Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache.
Als Ines R. sich dennoch zur Tat geäußert habe, habe sie keinerlei Emotionen gezeigt. Auch auf die Sicherung der Kleidung als Beweismittel habe sie nicht reagiert.
Eine weitere Beamtin sagte aus, dass sich im Wohnzimmer des Hauses Alkoholflaschen befunden hätten. Sohn und Ehemann gaben demnach an, dass Ines R. nach der Tat Alkohol konsumiert habe. Ein Bluttest in Gewahrsam hatte laut Polizeibericht einen Wert von 0,72 Promille ergeben.
Im Wagen der Polizei versuchte Ines R. den Angaben zufolge später, ihren Kopf gegen eine Trennwand zu schlagen. „Ich weiß nicht, ob sie sich oder uns weh tun wollte“, sagte die 33-jährige Polizistin vor Gericht.
Die Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus, einem Wohnheim für Behinderte, hatte vor sieben Monaten deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Zum Auftakt des Prozesses hatte die angeklagte langjährige Mitarbeiterin über ihre psychischen Beeinträchtigungen und Personalmangel in der evangelischen Einrichtung berichtet. Die 52-jährige Ines R. muss sich wegen Mordes und weiterer Straftaten verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. (AZ: 21 Ks 6/21)