Weihnachtsbummel nur 2G: Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln

Weihnachtsbummel nur 2G: Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln
Wer nicht gegen Corona geimpft ist, hat künftig keinen Zugang mehr zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch der Weihnachtsbummel könnte für Ungeimpfte ausfallen. Bund und Länder einigten sich am Donnerstag auf verschärfte Corona-Regeln.

Berlin (epd). Angesichts hoher Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Corona-Regeln vor allem für Ungeimpfte deutlich verschärfen. Wer weder vollständig geimpft noch nach einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, hat künftig bundesweit und unabhängig von den Fallzahlen keinen Zugang mehr zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und den Regierungschefs und -chefinnen der Länder sagte. Die 2G-Regel soll künftig inzidenzabhängig auch im Einzelhandel gelten, ausgenommen sind Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs.

Eindringlich appellierte Scholz nochmals an die Menschen, sich impfen zu lassen, sofern das noch nicht passiert sei. Es habe Konsequenzen, dass sich so viele dazu bislang noch nicht hätten durchringen können, sagte Scholz mit Blick auf die aktuelle vierte Welle. Seit dem Zweiten Weltkrieg habe es keine vergleichbare Situation im Gesundheitswesen gegeben, erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), mit Verweis auf die Auslastung der Intensivstationen. Die Gruppe der Ungeimpften, die deutlich in der Minderheit sei, sei für eine deutliche Mehrheit der Infektionen verantwortlich, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). „Darauf muss man reagieren“, ergänzte er.

Für Ungeimpfte soll es künftig wieder strenge Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen geben, die Geimpfte mit betreffen. Sobald in einer Gruppe nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, sind nur Zusammenkünfte eines Haushalts plus zwei weiteren Personen erlaubt, heißt es im Beschluss. Für private Feiern in Innenräumen gilt künftig auch für Geimpfte eine Obergrenze von 50 Personen, bei Veranstaltungen im Freien sind maximal 200 Leute erlaubt.

Auch die Teilnehmerzahl von Sportevents und anderer Großveranstaltungen soll begrenzt werden, bei Freiluftveranstaltungen etwa auf maximal 15.000 Personen. An Schulen soll wieder die Maskenpflicht gelten. Clubs und Diskotheken in Innenräumen sollen den Beschlüssen zufolge ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 geschlossen werden. Diesen Wert bei den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen übertrifft beispielsweise Berlin mit gut 361. Beschlossen wurde außerdem wie bereits im vergangenen Jahr ein Böllerverbot für Silvester, um keine weiteren Verletzungen zu provozieren, die die Krankenhäuser belasten.

Der Beschluss der Bund-Länder-Runde spricht von einem „Akt der nationalen Solidarität“, um die Infektionszahlen zu senken und den Gesundheitssektor zu entlasten. Scholz unterstrich das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen zu ermöglichen. Merkel zufolge wird dabei ab dem 18. November gerechnet. Seitdem wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts rund 8,2 Millionen Impfdosen in Deutschland verabreicht.

Über eine allgemeine Impfpflicht, die derzeit diskutiert wird, solle der Bundestag „zeitnah“ entscheiden, heißt es im Beschluss der Regierungschefs und -chefinnen. Sie bitten den Ethikrat, bis Jahresende Stellung zu dem Thema zu nehmen. Greifen könne eine Impfpflicht, wenn sichergestellt werden kann, dass alle zeitnah geimpft werden könnten, „also etwa ab Februar 2022“. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal, das in Kontakt mit besonders gefährdeten Menschen ist, könnte schon früher kommen.

Derzeit sind 68,7? Prozent der gesamten Bevölkerung in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die geringe Impfquote gilt als ein wesentlicher Grund für das Ausmaß der aktuellen vierten Welle der Pandemie.