Brüssel (epd). Das geplante EU-Lieferkettengesetz soll nach dem Willen zivilgesellschaftlicher Organisationen auch für kleinere und mittlere Unternehmen gelten. Nicht immer richteten größere Firmen auch den größeren Schaden an, heißt es in einem am Dienstag online vorgestellten Papier von Oxfam, Global Witness, Amnesty International und sieben weiteren Organisationen. Als Beispiel nennen sie die Textilbranche, wo viele kleine und mittlere EU-Unternehmen mit weltweiten Lieferketten verknüpft seien.
In der EU ansässige und tätige Firmen, die mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigung zu tun haben, müssen den Forderungen zufolge von den Betroffenen und den Behörden zur Rechenschaft gezogen werden können. Zugleich verlangen die Organisationen die Möglichkeit von Sammelklagen. Ferner seien Regeln nötig, um Firmen zur Herausgabe von Informationen zwingen zu können. Um überhaupt Verbindungen in den Wertschöpfungsketten festzustellen, seien Offenlegungspflichten über die Zulieferer nötig.
In der EU wird seit Jahren über gesetzliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesprochen. Dadurch könnten diese auch für Missstände und Verbrechen entlang ihrer Liefer- oder Wertschöpfungsketten - also bei anderen Firmen und in anderen Ländern - haftbar sein. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat im Juni ein solches Gesetz verabschiedet, das 2023 in Kraft tritt.
Die EU-Kommission hat ihren Entwurf mehrfach verschoben. Der Zeitpunkt der Vorstellung sei offen, sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage.
Christopher Patz von European Coalition for Corporate Justice sagte bei der Vorstellung des Papiers der zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Konzept der Sorgfaltspflichten sei nun zehn Jahre alt. Er bezog sich auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die freiwilligen Maßnahmen, die Firmen nach eigenen Angaben getroffen hätten, zeigten aber keine Wirkung.