Berlin (epd). Die FDP hält auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts flächendeckende Lockdowns und Ausgangssperren im Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie nicht für die richtigen Mittel. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion und voraussichtliche künftige Justizminister Marco Buschmann sagte am Dienstag in Berlin, man müsse auf die Situation vor Ort schauen. In Sachsen, wo die Lage außer Kontrolle geraten sei, müsse mehr getan werden als in Schleswig-Holstein.
FDP-Bundestagsabgeordnete hatten eine der Verfassungsbeschwerden gegen das Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden hat. Sie richtete sich unter anderem gegen die nächtlichen Ausgangssperren und gegen die Aufrechterhaltung von Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, etwa in Pflegeheimen.
Buschmann sagte: „Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht“, selbstverständlich respektiere seine Partei aber das Urteil des höchsten Gerichts. Zugleich betonte er, das Gericht habe dem Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum zugestanden, die jeweilige Lage zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund seien etwa Ausgangssperren nicht verboten, „aber auch nicht geboten“, sagte Buschmann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die bundesweite Corona-Notbremse im Frühjahr mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungsgemäß war. Der Staat habe die Maßnahmen ergreifen dürfen, um „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ zu schützen wie die Gesundheit und das Leben der Bürger sowie das Gesundheitswesen, urteilten die Richter.
Als „Bestätigung unserer Politik“ wertete Buschmann, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Recht auf Bildung anerkannt hat. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssten in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Schulschließungen sollten nur das letzte Mittel sein und generell vermieden werden, sagte der FDP-Politiker. Dies hätten die Ampel-Partien SPD, Grüne und FDP im novellierten Infektionsschutzgesetz verankert. Um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, müsse verstärkt auf Impfungen und das Tragen von Masken gesetzt werden, erklärte Buschmann.