Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtens
Karlsruhe (epd). Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient, erklärten die Karlsruher Richter am Dienstag.