Berlin (epd). In der Debatte um eine allgemeine Corona-Impfpflicht plädiert der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine Abstimmung ohne Fraktionszwang im Bundestag. Die allgemeine Impfpflicht berühre viele schwierige Fragen, sagte Buschmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montag/online). Er verwies als Beispiel unter anderem auf die Fragen, ob der Eingriff in die körperliche Integrität verhältnismäßig ist, welche Ausnahmen es geben muss und wie man die Pflicht durchsetzt.
„Bei solchen medizinethischen Themen hat es sich in der Vergangenheit bewährt, sie zur Gewissensfrage zu erklären“, sagte Buschmann, der in der künftigen Koalition von SPD, Grünen und FDP Justizminister werden soll. Das Parlament diskutiere dann anhand von Gruppenanträgen. Solch ein Verfahren ist bei schwierigen Gewissensentscheidungen im Parlament üblich. Zuletzt gab es eine solche Abstimmung bei der Organspende. Auch beim Thema Sterbehilfe gab es in der vergangenen Wahlperiode fraktionsübergreifende Gruppen. Es kam bei dem Thema aber nicht mehr zu einer Abstimmung.
Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte in der vergangenen Woche Bereitschaft für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht signalisiert. Sie würde nur das Personal betreffen, das etwa in Pflegeheimen und Krankenhäusern Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen hat. Angesichts der dynamischen Pandemielage werden inzwischen aber auch Rufe nach einer allgemeinen Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung lauter.