Frankfurt a.M. (epd). Die Mehrheit der Bundesländer verzichtet bislang auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den 16 Bundesländern. Ausnahmen sind Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Die üblichen Hygieneregeln mit Abstand, Händewaschen, Maske und Lüften bleiben bestehen, Gemeinden können optional selbst strengere Regeln einführen.
In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher zu überprüfen. Die 3G-Regel gilt grundsätzlich für alle Versammlungen und Veranstaltungen in Innenräumen. In Berlin ist die 3G-Regel keine Vorschrift, wird aber von der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur empfohlen.
In Berlin gilt laut aktuellem Hygienerahmenkonzept weiter eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz bei Gottesdiensten. Es wird aber dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden ein negatives Testergebnis vorweisen, genesen oder geimpft sind, heißt es in dem aktualisierten Konzept.
In Bayern und Baden-Württemberg sind Gottesdienste von den verschärften Maßnahmen ausgenommen. Es bleibe bei den bisherigen bekannten Regelungen, teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums dem epd mit.
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen gelte: Wenn sich die Gemeinde für eine 3G-Regel entscheidet - dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben -, braucht es keine Personenobergrenze.
In Nordrhein-Westfalen heißt es in der Verordnung: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.“ Auch in Hessen macht man keine bindenden Vorgaben für Gottesdienste. „Das entspricht unserem Verständnis vom Verhältnis zwischen Staat und Kirche“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zur Begründung.
Welche Regeln in den einzelnen Gemeinden gelten, kann aber auch regional abweichen. Die 20 evangelischen Landeskirchen etwa geben Empfehlungen für ihre Gemeinden aus. Wie sich die Gemeinde im geltenden rechtlichen Rahmen verhält, entscheiden aber meist die Gemeindeleitungen vor Ort.
So empfiehlt beispielsweise die westfälische Landeskirche, „Gottesdienste mit nachweislich geimpften, genesenen oder getesteten Personen zu feiern und auf dieser Grundlage dazu einzuladen“, wie aus den aktualisierten „Empfehlungen zur Gestaltung kirchlichen Lebens“ hervorgeht. Gottesdienste sollten weiter für alle Menschen zugänglich bleiben. Zusätzlich zu der 3G-Regel sollten „hinreichende Abstände“ zwischen den Besuchern vorgesehen und das Tragen von Masken beim Singen und Bewegen vorgeschrieben werden.
Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ruft in ihren Empfehlungen die Gemeinden in Hessen dazu auf, auch Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regeln einzuhalten. Ähnliches raten weitere Landeskirchen und Diözesen. So dürfen im katholischen Erzbistum Berlin Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit grundsätzlich nur unter 2G-Bedingungen stattfinden. Das Erzbistum Hamburg wendet die 3G-Regel an, auch wenn dies laut dem Hamburger Senat keine Vorschrift ist.
Die Inzidenz in Deutschland stieg am Montag auf einen Rekordwert. Sie beträgt jetzt im bundesweiten Durchschnitt 452,4. 100.956 Menschen sind mittlerweile an oder mit Covid-19 gestorben.