Frankfurt a.M. (epd). Die Mehrheit der Bundesländer verzichtet bislang auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den 16 Bundesländern. Ausnahmen sind Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Die üblichen Hygieneregeln mit Abstand, Händewaschen, Maske und Lüften bleiben bestehen, Gemeinden können optional selbst strengere Regeln einführen.
In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher zu überprüfen. Die 3G-Regel gilt grundsätzlich für alle Versammlungen und Veranstaltungen in Innenräumen. In Berlin ist die 3G-Regel keine Vorschrift, wird aber von der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur empfohlen.
In Bayern und Baden-Württemberg sind Gottesdienste von den verschärften Maßnahmen ausgenommen. Es bleibe bei den bisherigen bekannten Regelungen, teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums dem epd mit.
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen gelte: Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet - dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben -, braucht es keine Personenobergrenze.
In Nordrhein-Westfalen heißt es in der Verordnung: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.“ Auch in Hessen macht man keine bindenden Vorgaben für Gottesdienste. „Das entspricht unserem Verständnis vom Verhältnis zwischen Staat und Kirche“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zur Begründung.
Die Inzidenz in Deutschland stieg am Montag auf einen Rekordwert. Sie beträgt jetzt im bundesweiten Durchschnitt 452,4. 100.956 Menschen sind mittlerweile an oder mit Covid-19 gestorben.