Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit werden die Corona-Maßnahmen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die Union und die AfD votierten gegen das von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetz, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. In der anschließenden namentlichen Abstimmung stimmten 398 Abgeordnete mit Ja und 254 mit Nein, 36 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
Tritt das Gesetz in Kraft, läuft die Corona-Notlage am 25. November aus, auf der bisher die Maßnahmen beruhen. An ihre Stelle tritt ein Katalog von Maßnahmen, der sich von der bisherigen Rechtslage vor allem darin unterscheidet, dass die Bundesländer keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen können.
Neu eingeführt wird bundesweit die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Für Heime und Gesundheitseinrichtungen gelten künftig Testpflichten. Die Länder können auch weiterhin Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen.
Der Gesetzentwurf war von SPD, Grünen und FDP, die die künftige Bundesregierung bilden wollen, gemeinsam eingebracht worden. Die Union, die sich bei der Abstimmung im Hauptausschuss des Bundestags enthalten hatte, wollte, dass die Corona-Notlage verlängert wird.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, er tagt an diesem Freitag. Ministerpräsidenten der Union haben die Zustimmung in Frage gestellt.