Potsdam (epd). Das Arbeitsgerichtsverfahren zur Kündigung der Mitarbeiterin des Potsdamer Oberlinhauses, die derzeit wegen Mordes an vier Schwerstbehinderten vor Gericht steht, soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Als Termin sei der 1. Februar festgesetzt worden, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Potsdam und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Das Arbeitsgericht hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt. (AZ: 7 Ca 642/21)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte Anfang Oktober einer Beschwerde des Oberlinhauses dagegen stattgegeben und entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren fortgeführt werden müsse. Dass die Vorwürfe auch Gegenstand eines Strafverfahrens sind, rechtfertige die Aussetzung nicht, betonte das Landesarbeitsgericht. Für die Entscheidung des Arbeitsgerichts komme es nicht auf das strafrechtliche Urteil, sondern auf den Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten und einen damit gegebenenfalls verbundenen Vertrauensbruch an. (AZ: 11 Ta 1120/21)
Für die in dem Fall neben einer verhaltensbedingten Kündigung zusätzlich ausgesprochene personenbedingte Kündigung komme es nicht auf die Schuldfähigkeit an, betonte das Landesarbeitsgericht. Bei einem Tötungsdelikt wie in diesem Fall fehle der Mitarbeiterin im Sinne eines personenbedingten Kündigungsgrundes die Eignung für die Tätigkeit auch bei fehlender Schuldfähigkeit. Auch in diesem Fall sei eine weitere Zusammenarbeit weder der Arbeitgeberin noch den weiteren Beschäftigten zumutbar.