Washington (epd). Das Oberste US-Gericht hat das weitgehende Abtreibungsverbot im Bundesstaat Texas am Freitag (Ortszeit) bis auf weiteres in Kraft gelassen. Allerdings kündigten die neun Richterinnen und Richter an, sie würden sich bei einer Anhörung am 1. November mit diesem so genannten „Herzschlag-Gesetz“ befassen. US-Justizminister Merrick Garland hat eine Klage gegen das in den USA restriktivste Abtreibungsgesetz eingereicht. Es ist nach seiner Auffassung verfassungswidrig.
Das seit dem 1. September im republikanisch regierten Texas geltende Gesetz verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche. Haftbar sind Personen, die eine Abtreibung vornehmen oder ermöglichen. Das Gesetz macht keine Ausnahmen für Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung entstanden sind.
Ungewöhnlich ist, dass die Einhaltung des Gesetzes von Bürgerinnen und Bürgern überwacht werden soll. Privatpersonen dürfen Ärzte und Helfer zivilrechtlich verklagen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch mitwirken. US-Präsident Joe Biden hat das Gesetz als „unamerikanisch“ verurteilt.
Laut einem Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichts von 1973 darf die Regierung aus Verfassungsgründen das Recht auf Abtreibung bis zur unabhängigen Lebensfähigkeit des Fötus nach etwa 22 bis 24 Wochen nicht einschränken. Die Obersten Richter befassen sich laut dem Urteil vom Freitag am 1. November nicht grundsätzlich mit dem Recht auf Abtreibung, sondern mit der Frage, ob die nationale Regierung überhaupt berechtigt ist, in Bundesgerichten gegen das texanische Gesetz zu klagen.
Einen Monat danach am 1. Dezember prüft das Oberste Gericht ein Gesetz in Mississippi gegen Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche. Schwangerschaftsabbruch ist in den USA seit Jahren ein heißes Thema. Die Demokratische Partei befürwortet die Legalisierung, Republikaner sind dagegen.