Königswinter (epd). Die Bundesländer haben sich gegen ein Ende des Corona-Ausnahmezustands schon Ende November ausgesprochen. Man brauche weiterhin Vorsicht und Mechanismen, um die Corona-Pandemie bekämpfen zu können, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU), am Freitag nach Beratungen der Bundesländer in Königswinter. Die Länder bräuchten eine „sichere Rechtsgrundlage, damit auch niedrigschwellige Basismaßschutzmaßnahmen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten möglich sind“, ergänzte er.
Damit stellen sich die Bundesländer gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der ein Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage in Aussicht gestellt hatte. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ war in der Corona-Pandemie die Voraussetzung für die Maßnahmen zur Eindämmung einer Verbreitung des Virus. Dazu gehörten etwa die Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote. Die epidemische Lage muss vom Bundestag beschlossen werden und gilt dann für längstens drei Monate. Der aktuelle Beschluss reicht bis zum 24. November.
Wenn danach jedes Land selbst dies festlegen müsse, „führt das zu Verwerfungen“, sagte Laschet. Der stellvertretende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), erläuterte, mit einem Auslaufen der epidemischen Lage gebe es das Risiko, dass die Rechtsgrundlage für gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen fehle.
Beide Regierungschefs verwiesen auf die seit Ende September wieder steigende Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus. Der Bundestag werde eine bundeseinheitliche Grundlage schaffen müssen, sagte Laschet. Müller zufolge muss das nicht zwangsläufig eine Verlängerung der epidemischen Notlage sein. Es könne auch eine Übergangsregelung oder ein Beschluss einzelner Maßnahmen sein, sagte der Regierende Bürgermeister, der ebenso wie Laschet aus dem Amt des Regierungschefs scheidet und Bundestagsabgeordneter wird. Der Bundestag kommt am Dienstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und kann unabhängig von der Bildung einer neuen Regierung bis Ende November über eine Anschlussregelung entscheiden.
Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer forderten bei ihrer Konferenz zudem eine konsequentere Ahndung für gefälschte Impfnachweise. Dies sei ein Problem, sagte Müller. Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) gab es bundesweit inzwischen mindestens mehrere hundert Fälle von Betrug mit falschen sogenannten Gesundheitszeugnissen. Einige Länder beobachten sogar einen regelrechten Handel mit Fälschungen von Impfzertifikaten.
Das Strafrecht weist nach Einschätzung auch der Justizminister der Länder aber Lücken auf, die die Ahnung solcher Fälschungen erschwert. Es brauche hier Rechtssicherheit und Sanktionen, betonte Müller. Zuständig für die Prüfung und gegebenenfalls Änderung der Rechtslage wäre das Bundesjustizministerium.