Berlin (epd). Der Medizinische Dienst der Krankenkassen fordert ein verbindliches Meldesystem für schwere Behandlungsfehler. Die jährliche Statistik, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) am Dienstag in Berlin vorstellte, zeige nur einen kleinen Ausschnitt des Problems, erklärte MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer: „Die Dunkelziffer ist hoch.“ Deshalb fordere die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtende Meldungen für sogenannte Never Events, also vermeidbare, besonders schwere Fehler. Dazu zählen etwa Patienten- oder Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen.
Die Meldungen müssten vertraulich und unabhängig von Haftungsfragen erfolgen, sagte Gronemeyer. Sie müssten allein einer Verbesserung der Patientensicherheit dienen. Während zahlreiche Länder ein solches Meldesystem bereits eingeführt hätten, fehle es in Deutschland noch immer. Bei der Begutachtung stelle der MDS immer wieder die gleichen Fehler fest.
Der Medizinische Dienst erstellt die fachärztlichen Gutachten, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird. Im vorigen Jahr waren es rund 14.000. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler mit Folgen bestätigt, in jedem fünften Fall war der Fehler eindeutig der Grund für den Schaden beim Patienten (rund 2.800 Fälle). Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau.
Zwei Drittel der Vorwürfe beziehen sich auf Krankenhausbehandlungen, ein Drittel auf Arztpraxen. In den meisten Fällen geht es um Operationen. Im Jahr 2020 betrafen ein Drittel der Beschwerden die Orthopädie und die Unfallchirurgie. Mit einem Anteil von zwölf Prozent folgten die Allgemeinmedizin und die Innere Medizin.
Bei zwei Dritteln der Patientinnen und Patienten waren die Schädigungen vorübergehend, sie mussten aber behandelt werden. Ein Drittel trug einen dauerhaften Schaden davon. 82 Patienten starben infolge eines Kunstfehlers, das sind drei Prozent aller vom MDS geprüften Fälle.