Neuwied (epd). Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat die katholische Position bekräftigt, dass ein assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen nicht möglich sein soll. Zugleich betonte er am Freitagabend auf einer Podiumsdiskussion in Neuwied: „Wir können nicht in autonome Rechte von Menschen eingreifen.“ Das würde bedeuten, dass ein Bewohner auch eines katholischen Pflegeheims, der nicht mehr leben will, einen Suizidhelfer ins Haus holen darf. Darüber sollten am Ende die Einrichtungen entscheiden. „Ich bin da persönlich noch nicht entschieden“, fügte er hinzu.
Im Zentrum der Diskussion stand die Situation in katholischen Einrichtungen der Altenhilfe und in Hospizen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 26. Februar 2020. Danach umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbst bestimmtes Sterben“. Bis dahin hatte der Schutz des Lebens absoluten Vorrang.
Bätzing, der auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz ist, übte grundsätzliche Kritik an dem BVG-Urteil. „Suizid als höchster Ausdruck von Selbstbestimmung - das kann ich nicht mittragen.“ Nun brauche es ein Bundesgesetz, das der Freiheit zur Selbsttötung einen Rahmen gibt. Wenn der Sterbewunsch beständig bleibe, „können diese Menschen bei uns keine Hilfe finden. Den letzten Dienst einer Begleitung beim Suizid können wir nicht leisten.“
Zur Frage nach der Duldung externer Sterbehelfer sagte Bätzing, nicht alles lasse sich in Regeln formulieren. „Es ist klug, nicht jeden Einzelfall zu bedenken. Vielleicht ist es besser, bewusst nicht über diese Duldung zu sprechen.“ Höchstes Prinzip sei immer: „Wir geben keinen Menschen auf.“