Frankfurt a.M. (epd). Mitglieder des Betroffenenbeirats der katholischen Deutschen Bischofskonferenz haben im Streit um das System von Anerkennungsleistungen für erlittene sexualisierte Gewalt erneut Veränderungsbedarf angemahnt. „Ein wie auch immer geartetes 'weiter so' darf es nicht geben“, sagte Kai Christian Moritz, Mitglied des Betroffenenbeirats, am Freitag in Frankfurt am Main bei der zweiten Synodalversammlung des katholischen Reformdialogs Synodaler Weg.
Hintergrund ist ein Konflikt um die Neuausrichtung des Systems der Anerkennungsleistungen erlittenen Leids, das seit Januar gilt. Betroffene hatten Mitte September das bisherige Verfahren kritisiert. Das Anerkennungssystem lasse „in erheblichem Maße Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit vermissen“, hieß es in einem Schreiben des Betroffenenbeirats an die Bischöfe. Viele Bescheide fielen für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering aus.
Der Betroffenenbeirat hatte auch die Gefahr einer Retraumatisierung von Opfern sexualisierter Gewalt durch das Anerkennungsverfahren beklagt. Am 11. Oktober soll es ein Gespräch zwischen der Bischofskonferenz, dem Betroffenenbeirat und der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen geben. Moritz richtete eine Bitte und Aufforderung an die Bischöfe, zusammen eine akzeptable und befriedende Lösung herbeizuführen und nicht auf Zeit zu spielen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte auf der Herbstvollversammlung vergangene Woche betont, dass die Bischofskonferenz an ihrem Modell für die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene für erlittenes Leid festhalten wolle.
Auf der Herbstversammlung der Bischofskonferenz vor einem Jahr hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Missbrauchsbetroffene zu zahlen. Das Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können, die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten hatten. Im Juni gab die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen bekannt, dass 1.136 Anträge eingegangen seien. Bis zu diesem Zeitpunkt waren den Angaben zufolge 142 Fälle entschieden. Die Entscheidungen sollen aber beschleunigt werden, wie Bätzing ebenfalls vergangene Woche mitgeteilt hatte.