Bremen (epd). Die Kennzeichnungspflicht bei Obst und Gemüse erschwert nach Darstellung der Verbraucherzentralen die Lebensmittelrettung bei Discountern und Supermärkten. „Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Obst und Gemüse unter anderem über die Herkunft, Sortenbezeichnung und vieles mehr informieren“, erläuterte am Mittwoch Sonja Pannenbecker, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale in Bremen. Habe ein Apfel braune Stellen und lande in einer Kiste für preisreduzierte Lebensmittel, fehlten nun die notwendigen Pflichtangaben, die sich eigentlich auf der Preisbeschilderung befänden.
Hier wünscht sich die Verbraucherzentrale anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ klare und konstruktive Handlungsanweisungen der Politik, die im Einklang mit der Lebensmittelüberwachung stehen. Dies würde dem Handel den Umgang erleichtern und Hemmschwellen abbauen, um möglichst viele Märkte zum Mitmachen bei der Lebensmittelrettung zu bewegen. Zudem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher so vor Irreführung und Täuschung geschützt werden.
Nach einem Marktcheck der Verbraucherzentralen bieten bereits 28 Prozent der besuchten Märkte preisreduziertes Obst und Gemüse an. „Wir freuen uns, dass einige diese Möglichkeit gegen Lebensmittelverschwendung bereits wahrnehmen. Nun ist es wichtig, dass alle anderen Händler ebenfalls mitmachen“, erklärte Pannenbecker. Für den Marktcheck wurden den Angaben zufolge stichprobenartig deutschlandweit 25 Supermärkte und Discounter unter die Lupe genommen. Mit dabei waren Rewe, Edeka, Kaufland, Globus, Aldi, Lidl, Alnatura, Denn's Biomarkt, Netto Markendiscount und Penny.