Berlin (epd). In einem offenen Brief klagen neun Verbände über eine „Regelungslücke“ beim staatlichen Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen. „Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren“, heißt es in dem Schreiben, den die Verbände gemeinsam am Donnerstag in Berlin veröffentlichten. Unter den Unterzeichnern sind der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk sowie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Sie forderten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) darin auf, die Anspruchs-Vorraussetzungen für die einmalige Corona-Bonuszahlung von 100 Euro zu lockern. Der Bonus müsse unkompliziert an alle Kinder gezahlt werden, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben, so die Verbände.
Aktuell gingen Minderjährige leer aus, die zwar mit ihren Eltern in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keinen eigenen Leistungsanspruch haben. Dies sei häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. „Fu?r die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind“, heißt es in dem Brief.
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, sei erheblich, betonten die Verbände. Zum Jahreswechsel 2021 lebten demnach 116.650 Kinder und Jugendliche ohne eigenen Leistungsanspruch in einem Hartz-IV-Haushalt.
Der Bonus ist Teil eines Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche, um negative Folgen der Corona-Einschränkungen abzumildern. Der Bund stellt für den Freizeitbonus 270 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld wird ausgezahlt an Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen, den Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten sowie an Asylbewerberfamilien. Die Auszahlung begann im vergangenen August, Kinder bis 18 Jahre erhalten einmalig 100 Euro.