Alzheimer-Initiative: Wahlrecht gilt auch für Demenzkranke

Alzheimer-Initiative: Wahlrecht gilt auch für Demenzkranke

Düsseldorf (epd). Die Alzheimer Forschung Initiative weist darauf hin, dass auch Menschen mit Alzheimer oder anderen dementiellen Erkrankungen bei der Bundestagswahl am 26. September wahlberechtigt sind. Wenn Betroffene bei der Stimmabgabe Unterstützung brauchten, könnten Angehörige, Freunde oder Pflegepersonen behilflich sein, teilte die gemeinnützige Initiative am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die Helfer dürften allerdings nur bei der technischen Abwicklung der Stimmabgabe unterstützen, beispielsweise beim Eintüten und Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne. Jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung dagegen sei nicht erlaubt und sogar strafbar. Auch das Wahlgeheimnis müsse gewahrt bleiben.

Um eine Wahlassistenz in Anspruch zu nehmen, müssten keine ärztlichen Diagnosen oder Atteste mit ins Wahllokal gebracht werden, erläuterte die Initiative. Die betroffene Person müsse nur zum Ausdruck bringen, dass sie eine Hilfsperson wünsche. Auch bei der Briefwahl könne eine Assistenz technische Hilfestellung leisten.

Bis 2019 durften Menschen mit einer umfassenden gesetzlichen Betreuung, einer sogenannten Betreuung für alle Anliegen, nicht wählen. Von diesem Wahlausschluss waren etwa Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer dementiellen Erkrankung wie Alzheimer betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 entschieden, dass der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht für betreute Personen verfassungswidrig ist.