Düsseldorf (epd). Auch Nordrhein-Westfalen zahlt künftig keine Entschädigungen mehr für Verdienstausfälle an Menschen ohne Corona-Impfschutz, die in Quarantäne müssen. Das Land setze damit ab dem 11. Oktober einen entsprechende Paragraphen des Infektionsschutzgesetz des Bundes um, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Ausgenommen von der Regelung blieben Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, hätten weiter einen Anspruch auf eine Entschädigung des Verdienstausfalls.
„Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist.“ Wer sich die Freiheit herausnehme, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspreche, müsse „für die Folgen seiner Entscheidung“ auch selbst einstehen. Auch andere Bundesländer haben angekündigt, künftig keine Entschädigungen für Verdienstausfälle an Ungeimpfte mehr zu zahlen, die in Quarantäne müssen.