Wiesbaden (epd). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im ersten Halbjahr 2021 deutlich gestiegen. Insgesamt 42.304 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (plus 51,1 Prozent) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der starke Anstieg sei in Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen, erklärten die Statistiker.
Die Neuregelung gilt den Angaben zufolge für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückgehalten hätten, um von der Neuregelung zu profitieren, teilte das Statistische Bundesamt mit.
Bei Unternehmen blieb hingegen eine Insolvenzwelle infolge der Corona-Krise ist im ersten Halbjahr dieses Jahres aus. Stattdessen sank laut Statistik die Zahl gemeldeter Unternehmensinsolvenzen weiter: In den ersten sechs Monaten meldeten die deutschen Amtsgerichte 7.408 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 17,7 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 und 22,9 Prozent weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten ersten Halbjahr 2019.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen waren im ersten Halbjahr 2021 mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damals lagen sie bei 16,7 Milliarden Euro. Der Anstieg ist dem Bundesamt zufolge darauf zurückzuführen, dass im ersten Halbjahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragten als im Vorjahreszeitraum.