Potsdam (epd). Mehr als vier Monate nach der Gewalttat mit vier Todesopfern in einer Behinderteneinrichtung des Potsdamer Oberlinhauses hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Der 52-jährigen Pflegekraft werde versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Mord in vier Fällen vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Dienstag mit. Die Frau war noch in der Tatnacht am 28. April festgenommen und danach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden.
Ihr werde zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderungen in der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht hatte, so die Staatsanwaltschaft. Im Anschluss daran habe sie eine weitere Bewohnerin, die den Angriff schwer verletzt überlebte, mit einem Messer angegriffen. Dabei geht die Anklage nach eigenen Angaben davon aus, dass die Pflegekraft die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat.
Die Angeklagte hatte vor den Gewalttaten in der Behinderteneinrichtung „Thusnelda-von-Saldern Haus“ bereits seit rund 30 Jahren beim Oberlinhaus gearbeitet. Die Todesopfer waren zwei 31 und 42 Jahre alte Frauen und zwei 35 und 56 Jahre alte Männer. Eine weitere 43-jährige Frau überlebte schwer verletzt. Die Anklage wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam erhoben.
Der evangelische Sozialträger hatte der 52-Jährigen nach der Tat gekündigt. Das Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Potsdam wurde bis zum Ende des Strafprozesses ausgesetzt.