Berlin (epd). Rund 190.000 Kinder und Jugendliche haben keinen Anspruch auf den staatlichen Corona-Freizeitbonus von einmalig 100 Euro, obwohl sie in einem Hartz-IV-Haushalt leben. Das geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) darüber berichtet. Die Bundesregierung sieht keine „planwidrige Regelungslücke“.
Laut Ministerium haben von den bundesweit zuletzt 1,87 Millionen Minderjährigen in Hartz IV-Familien 1,68 Millionen Anrecht auf den Kinderfreizeitbonus. Diese jüngsten Zahlen stammen laut Regierung von April 2021. Ein „wichtiges Anliegen“ sei dabei gewesen, den Kinderfreizeitbonus „möglichst unbürokratisch“ auszuzahlen.
Ein Hauptgrund für die Differenz ist nach Angaben der Linken, dass der Bonus nicht für ärmere Kinder und Jugendliche gezahlt wird, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben und gleichzeitig staatlichen Unterhaltsvorschuss erhalten. Diese Zahlung ist für Minderjährige vorgesehen, die bei einem getrennt lebenden Elternteil in Hartz IV wohnen. Da diese Kinder selbst aber kein Hartz IV erhalten, haben sie keinen Anspruch auf den Freizeitbonus.
Der Bonus ist Teil eines Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche, um negative Folgen der Corona-Einschränkungen abzumildern. Der Bund stellt für den Freizeitbonus 270 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld wird ausgezahlt an Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen, den Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten sowie an Asylbewerberfamilien.
Unterhaltsvorschuss für Kinder in Hartz IV zähle dagegen nicht dazu, obwohl auch diese Minderjährigen in Familien mit niedrigem Einkommen leben, kritisierte die Linke. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, beklagte, bei der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung habe die Bundesregierung „einen Großteil der ärmsten Alleinerziehender und Patchworkfamilien ausgeschlossen“. Das Ministerium habe mit seiner Antwort bestätigt, dass es sich nicht „um eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke“ handle, sondern „dies so beabsichtigt und vereinbart war“, sagte Kipping den Funke-Zeitungen.